Brandschutzversicherung : Wann der Versicherer nicht zahlen muss
Bei Umbau - und Reparaturarbeiten kann der Versicherungsschutz für bestimmte schäden ausgeschlossen sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Der BGH hält einen entsprechenden Risikoausschluss für unwirksam.
- Betroffen sind Schäden durch Umbau - oder Reparaturarbeiten an Gebäuden oder Brandschutzanlagen.
- Entscheidend ist der genaue Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
1. Was ist passiert?
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 9. September 2026 (Az. IV ZR 259/25), dass ein Risikoausschluss in einer Versicherung gegen die Leckage stationärer Brandschutzanlagen wirksam ist. Im konkreten Fall war während Arbeiten an einem Gebäude eine Hochdruckvernebelungsanlage ausgelöst worden und hatte erhebliche Wasserschäden verursacht.
2. Warum ist das Urteil wichtig?
Der BGH stellt klar, dass Versicherungsbedingungen Schäden infolge von Umbau - oder Reparaturarbeiten vom Versicherungsschutz ausnehmen dürfen, wenn der Ausschluss wirksam und für den Versicherungsnehmer erkennbar formuliert ist.
3. Was bedeutet das für dich?
Vor größeren Umbau - oder Reparaturarbeiten solltest du prüfen, ob dein Versicherungsvertrag dafür besondere Ausschlüsse enthält. Bei einem größeren Schaden und einer darauf gestützten Ablehnung kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.