D&O-Versicherung : Wann der Ausschluss nicht greift
Ein Haftungsausschluss greift nicht schon bei jedem vorsätzlichen Verhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der BGH hat den Versicherungsschutz von Unternehmensleitern näher eingegrenzt.
- Entscheidend ist, welche konkrete Pflichtverletzung wissentlich begangen wurde.
- Die Entscheidung betrifft die D&O-Versicherung und damit einen wichtigen Bereich der Unternehmenshaftung.
1. Was ist passiert?
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 19. November 2025 - IV ZR 66/25, dass ein Ausschluss in einer D&O-Versicherung voraussetzt, dass gerade die Pflichtverletzung, aufgrund derer die versicherte Person für den Vermögensschaden haftet, wissentlich begangen wurde. Der BGH hob das Urteil des OLG Frankfurt am Main auf und verwies die Sache zurück.
2. Warum ist das Urteil wichtig?
D&O-Versicherungen sollen Unternehmensleiter vor persönlichen Haftungsrisiken schützen. Für die Frage, ob der Versicherer leisten muss, kommt es deshalb entscheidend darauf an, welche konkrete Pflichtverletzung den Schaden verursacht hat und ob gerade diese bewusst begangen wurde.
3. Was bedeutet das für dich?
Für Geschäftsführer, Vorstände und andere versicherte Unternehmensleiter kann die Entscheidung wichtig sein, wenn der Versicherer den Versicherungsschutz wegen eines Ausschlusses verweigert. Bei einer hohen persönlichen Haftungsforderung sollte die Deckungsablehnung anwaltlich geprüft werden.